Sonstige Erlöse z.B. aus Vermietung und Verpachtung können ebenfalls zur Minderung des erforderlichen Stundenverrechnungssatzes eingegeben werden.
Sonstige Erlöse z.B. aus Vermietung und Verpachtung können ebenfalls zur Minderung des erforderlichen Stundenverrechnungssatzes eingegeben werden.